Information der Öffentlichkeit nach §8a und §11 der Störfall-Verordnung
Die in der Zörbiger Straße 22 der Stadt Bitterfeld-Wolfen angesiedelte Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH betreibt im Areal E des hiesigen Chemieparks zwei Gefahrstoffzwischenläger, in denen im Kundenauftrag vielfältige Chemikalien als auch gefährliche wie ungefährliche Abfälle gehandhabt, gelagert und umgeschlagen werden. Hierbei handelt es sich zum einen um das Gefahrstofflager Gebäude 10.16.0 in der Graphitstraße 5, zum anderen um das Schüttgut- und Gebindelager Gebäude 7.75.0/1 in der Säurestraße 7, beide jeweils in 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld.
Beide Gefahrstoffzwischenläger entsprechen jeweils für sich einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG i. V. m. 4. BImSchV) und unterliegen zudem dem Wirkungsbereich der Industrieemissions-Richtlinie.
Auf beiden betreffenden Anlagengrundstücken erfolgt ein relevanter Umgang mit in Anhang I der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) aufgeführten Stoffen, wobei für bestimmte Gefahrenkategorien in Summe die Mengenschwellen der Spalte 5 des Anhangs I überschritten werden.
Hierdurch stellen beide Gefahrstoffzwischenläger gemäß Störfall-Verordnung jeweils einen Betriebs-bereich der oberen Klasse mit erweiterten Pflichten dar. Dies wurde dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als oberste Immissionsschutzbehörde mit einer Anzeige nach § 7 Abs. 1 der 12. BImSchV mitgeteilt und auch von dieser bestätigt. Zu den erweiterten Pflichten gehört die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung eines Sicherheitsberichts gemäß § 9 Abs. 1 sowie die Erstellung eines Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans (BAGAP) gemäß § 10 Abs. 1 der 12. BImSchV. Diese Dokumente liegen dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ebenfalls vor und können außerdem nach vorheriger Anmeldung unter 03493/5155270 oder umwelt@chemiepark.de bei der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH eingesehen werden. Des Weiteren führt die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH für beide Gefahrstoffzwischenläger ein nach Störfall-Verordnung gefordertes Sicherheitsmanagementsystem.
Da es sich um Betriebsbereiche der oberen Klasse handelt, unterliegt jedes Gefahrstoffzwischenlager einem behördlichen Überwachungsprogramm, wonach gemäß § 17 Abs. 2 der 12. BImSchV das Überwachungsintervall für vor-Ort-Besichtigungen 1 Jahr beträgt. Auf Grundlage einer systematischen Beurteilung der mit dem Betriebsbereich verbundenen Gefahren von Störfallen kann dieses Überwachungsintervall auch verlängert werden. So wurde durch das Landesverwaltungsamt ein 2-jähriger Turnus für derartige „Störfall-Inspektionen“ festgelegt. Die Termine der letzten behördlichen Kontrollen kann der Übersichtstabelle am Ende entnommen werden.
Die Haupttätigkeit in beiden Gefahrstoffzwischenlägern umfasst ausschließlich die passive Lagerung der Gefahrstoffe und Abfälle. Umfüllarbeiten werden nicht, Probenahmen nur unter festgelegten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Notwendige Transportarbeiten erfolgen mittels Gabelstapler und Handhubwagen.
Von den gelagerten Gefahrstoffen und Abfällen gehen vor allem akute Gefährdungen für die menschliche Gesundheit und langfristige Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser in der Umwelt aus.
Die beiden größten anzunehmenden Störfall-Szenarien wären ein Brandereignis mit Freisetzung großer Mengen an Gefahrstoffen, Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung oder ein Eindringen von gefährlichen Abfällen in den Boden oder das Grundwasser. Um diesen Störfall-Ereignissen vorzubeugen, findet die Lagerung und der Umgang mit den Gefahrstoffen und Abfällen ausschließlich in genehmigten, abgetrennten und bodenversiegelten Bereichen statt, werden nur gefahrgutrechtlich zugelassene Lager- und Transportgebinde (Stahlfässer, Kunststoff-IBC, Edelstahl-ASP, Big Bags, Schüttmulden) eingesetzt, bauartzugelassene Betriebstechnik für die Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, automatische Brandmeldeanlagen installiert sowie kritische Lagerbereiche zusätzlich durch regelmäßige Kontrollgänge überwacht. Obendrein sind der benannte Lagerverantwortliche sowie seine offiziellen Vertreter über Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen geschult und auf Vorbeugung von Störfallereignissen unterwiesen.
Im Hinblick auf die Begrenzung der Auswirkungen eines Störfall-Ereignisses wurden zusammen mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und dem Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld je ein sogenannter externer Alarm- und Gefahrenabwehrplan für die beiden Gefahrstoffzwischenläger erarbeitet sowie die ansässige Werkfeuerwehr des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen (Securitas Fire & Safety GmbH & Co.KG) vertraglich gebunden.
Im Ereignisfall über das jeweilige Anlagengrundstück des betreffenden Gefahrstoffzwischenlagers hinaus ist der umgebungsnahe Bereich schnellstmöglich zu verlassen und verkehrstechnisch freizuhalten, den Anweisungen der Mitarbeiter der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH oder der Notfall- und Rettungsdienste Folge zu leisten und in Gebäuden in unmittelbarer Nähe die Fenster und Türen geschlossen zu halten. Eine Information der Bevölkerung erfolgt ggf. über elektronische Warn- und Informationssysteme (z. B. Katwarn) oder Lautsprecherdurchsagen vor Ort.
Innerhalb des Areals E des Chemiepark Bitterfeld-Wolfens erfolgte außerdem eine organisatorische Abstimmung mit weiteren Störfall-Anlagen anderer Unternehmen im Umkreis von 500 m, um zusätzliche Auswirkungen von Störfall-Ereignissen in Form eines „Domino-Effekts“ zu vermeiden oder zu begrenzen.
Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH ist gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert und führt ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2015-11.
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