Die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH betreibt am Standort Bitterfeld zwei Sonderabfallzwischenläger (Gebäude-Nr. 10.16.0 und 7.75.0/1) sowie ein Gefahrstofflager (Gebäude-Nr. 11.75.0), in denen im Kundenauftrag gefährliche Stoffe eingelagert werden. In den Lageranlagen werden Stoffe nach Anhang I der Störfall-Verordnung gehandhabt, gelagert und umgeschlagen. Die Summe der gelagerten bzw. gehandhabten Stoffe lag für die beiden Sonderabfallzwischenläger (Gebäude-Nr. 10.16.0 und 7.75.0/1) oberhalb der im Anhang I, Spalte 5 angegebenen Mengenschwellen, so dass die Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH im Sinne der Störfall-Verordnung der oberen Klasse für diese beiden Sonderabfallzwischenläger unterliegt. Im Gefahrstofflager (Gebäude-Nr. 11.75.0) werden die Mengenschwellen der im Anhang I, Spalte 5 der StörfallV nicht überschritten, so dass dieses Gefahrstofflager der unteren Klasse entsprechend StörfallV zugeordnet wird. Dies wurde bei der zuständigen Behörde entsprechend §7(1) StörfallV angezeigt und bestätigt.
Auf eine systematische Auflistung der gefährdungsbestimmenden Stoffe wurde aufgrund der Vielzahl der gehandelten Abfallstoffe/-Stoffgemische verzichtet. Die folgende Beschreibung beschränkt sich daher auf die wesentlichen möglichen Inhaltstoffe mit der kritischsten Einstufung entsprechend Anhang I der Störfall-Verordnung.